Mehr Schutz für Eltern? Infos zum Arbeitsrecht in Nürnberg
Aus der Elternzeit in die Kündigung? Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg verweist auf Initiative
NÜRNBERG. Die Diskriminierung von Eltern ist seit Längerem Thema im Arbeitsrecht. Auch Fachanwältin Birgit Seidel ist in ihrer Tätigkeit schon mit Fällen konfrontiert gewesen, in denen Elternschaft oder Fürsorge, zum Beispiel für pflegebedürftige Angehörige, zu einer Benachteiligung von Arbeitnehmern geführt hat. „Fälle, in denen die Kündigung am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit auf dem Schreibtisch liegt oder Kollegen ohne Kinder bei einer Beförderung bevorzugt werden, gehören leider zum Alltag in vielen Betrieben“, stellt Birgit Seidel fest. Sie verweist dazu auf eine Initiative, die zum Schutz von Müttern und Vätern vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufruft. Unter dem #proParents setzen sich die Unterzeichner für eine Aufnahme von Kriterien der Fürsorgearbeit ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein.
Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg: Mehr Schutz im Arbeitsrecht für Eltern als AGG- Initiative
Derzeit schließt das AGG eine Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Identität aus. Das Gesetz fußt auf insgesamt vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Bis August 2022 ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, eine weitere Vereinbarkeitsrichtlinie umzusetzen, in der in der gesamten europäischen Union die Grundlage für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen werden soll. Ziel ist eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern und die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Die Initiatoren der Online-Petition sehen in diesem Zusammenhang eine Chance, das Kriterium der Fürsorgearbeit proaktiv ins AGG aufzunehmen.
Oft sind Eltern nicht wirksam vor Kündigung geschützt, weiß Anwältin für Arbeitsrecht aus Nürnberg
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg Birgit Seidel erklärt, dass Eltern in der Elternzeit zwar durch einen Sonderkündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz abgesichert seien. Doch dies gelte nur bis zum Ende der Elternzeit. Danach greife der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur, wenn im Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Gerade in solchen Fällen seien Eltern vor Kündigungen nicht wirksam geschützt, stellt die Anwältin aus Nürnberg heraus. Eine Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals wegen der Wahrnehmung familiärer Verantwortung ließe sich ebenso wie die Teilzeitdiskriminierung rechtlich auf eigene Füße stellen und wäre somit arbeitsrechtlich überprüfbar, argumentiert die Anwältin.