Aktuelle Informationen zum neuen Nachweisgesetz
Seit dem 01.08.2022 gilt eine neue Fassung des Nachweisgesetzes (NachwG). Die neue Fassung ist im wesentlichen für Arbeitgeber bedeutend. Aufgrund der Gesetzesänderung müssen Arbeitgeber allen neu eingestellten Mitarbeitenden eine handschriftlich unterschriebene Niederschrift der wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages übergeben. Die bereits bestehenden, bekannten Nachweispflichten wurden erweitert und Mindestanforderungen neu definiert. Verstöße sind nunmehr bußgeldbewehrt. Insbesondere wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Frist zur Erbringung des Nachweises von einem Monat deutlich verkürzt wurde auf einen Tag beziehungsweise sieben Tage.Bedeutsam ist auch, dass Arbeitsverträge weiterhin mittels elektronischer Signatur wirksam abgeschlossen werden können. Der Nachweis gemäß dem neuen Nachweisgesetz kann getrennt hiervon handschriftlich vom Arbeitgeber unterschrieben dem Arbeitnehmenden übergeben werden. Die elektronische Form ist hierfür ausgeschlossen.
Gerne beraten wir Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Nachweispflichten und der genauen Inhalte der Novelle des Nachweisgesetzes.
Auch ratsuchenden Arbeitnehmenden stehen wir gerne beratend zur Seite und besprechen mit Ihnen, wie Sie die Informationen zum neuen Nachweisgesetz zu Ihrem Vorteil nutzen können.