Anwalt für Arbeitsrecht in Mannheim erklärt, was es mit dem Kündigungsschutz auf sich hat
MANNHEIM. Es schützt Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Entlassung und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung erfolgen darf: Das Kündigungsschutzgesetz. Für den Anwalt für Arbeitsrecht Matthias Bieringer ist das moderne Arbeitsrecht „eine der großen Errungenschaften der Gesellschaft“. Das Arbeitsrecht, wie wir es in Deutschland heute anwenden, hat eine lange Geschichte. Es entstand vor allem vor dem Hintergrund der voranschreitenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert und in Folge der sozialen Probleme, die sich daraus ergaben. Während es damals um grundlegende Dinge wie Arbeitszeitbegrenzung oder Kinderarbeit ging, ist das Arbeitsrecht heute ein starkes Instrument, das vor allem dem Arbeitsnehmerschutz, aber auch den Arbeitgeberrechten Ausdruck verleiht.
Kleiner Exkurs in die Geschichte des Arbeitsrechts
„Und das ist wichtig, denn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist hierarchisch: Arbeitnehmer sind Arbeitgebern in mehrfacher Hinsicht untergeordnet“, stellt Bieringers Sozius Benedikt Schad heraus. Die Hierarchie ergibt sich aus den folgenden Fakten: Der Arbeitgeber ist nicht zwingend darauf angewiesen, gerade diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Er ist finanziell meist in einer stärkeren Position und kann die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses vor diesem Hintergrund zu seinen Gunsten gestalten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung und der Ausgestaltung der Tätigkeit in einer überlegeneren Position. Deshalb ist es Ziel des Arbeitsrechtes, den Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. Über betriebliche Mitbestimmung erhält er zudem ein Instrument an die Hand, mit dem er Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann.
Anwalt für Arbeitsrecht aus Mannheim zum Geltungsbereich des Kündigungsrechts
Das Kündigungsschutzgesetz legt fest, dass ein Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden kann. Die Kündigung muss sich folglich auf anerkannte Kündigungsgründe stützen. Sie kann personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt erfolgen. Das Kündigungsschutzgesetz schützt vorrangig Arbeitnehmer in größeren Betrieben, sondern unter bestimmten sind auch Kleinbetriebe von den Rechtsgedanken umfasst. Voraussetzung ist zudem eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten. Vom Kündigungsschutz ausgeschlossen sind freie Mitarbeiter und Selbstständige, die für einen Betrieb arbeiten.