Anwalt für Arbeitsrecht Stuttgart: Betriebsbedingte Kündigung
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Infos vom Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart
STUTTGART. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht? Wenn zum Beispiel große Unternehmen verkauft werden und der neue Eigentümer Filialen schließt, kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Das ist derzeit zum Beispiel beim Verkauf der real-Supermärkte der Fall. Experten rechnen zudem im Zuge der Corona-Pandemie mit einem Anstieg von betriebsbedingten Kündigungen. Der Rechtsanwalt Matthias Bieringer der in Stuttgart eine Kanzlei für Arbeitsrecht führt, informiert vor diesem Hintergrund über die betriebsbedingte Kündigung und empfiehlt Arbeitnehmern, die mit einer solchen Kündigung konfrontiert werden, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. „Besonders die Höhe einer Abfindung ist oftmals Thema von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen im Kontext von betriebsbedingten Kündigungen“, weiß Matthias Bieringer.
Fakten zur betriebsbedingten Kündigung vom Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Die Gründe für eine Kündigung liegen in diesem Fall nicht in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers, sondern im dauerhaften Wegfall der Beschäftigung. Klassisches Beispiel dafür ist zum Beispiel eine Filialschließung oder die Folge einer Insolvenz. Eine betriebsbedingte Kündigung ist vor diesem Hintergrund zulässig, weil betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ausschließen. Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung können Arbeitnehmer, die durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind, in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden. Allerdings müssen Arbeitgeber bestimmte Kriterien bei einer betriebsbedingten Kündigung einhalten.
Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart informiert zu betriebsbedingter Kündigung und Corona
Neben den begründet vorliegenden betrieblichen Erfordernissen, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit führen, müssen Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung darstellen, dass es sich um eine dringliche Kündigung handelt und keine Weiterbeschäftigung denkbar ist. Zudem muss klar sein, dass im Rahmen einer Interessenabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Fortsetzung überwiegt. Diese Argumentation muss einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Zudem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei der Auswahl der gekündigten Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte in einem Sozialplan zu berücksichtigen. „Wenn es im Rahmen der Corona-Pandemie zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, lohnt sich in jedem Fall die Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht“, ist Matthias Bieringer überzeugt. Denn eine betriebsbedingte Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn es sich nicht nur um einen vorübergehenden Umsatzückgang handelt, sondern der Arbeitsplatz auf Dauer wegfällt. „Es kommt also auf jeden Einzelfall an. Dabei zu berücksichtigen ist zudem, ob der Arbeitsplatz unter das Kündigungsschutzgesetz fällt“, erklärt Matthias Bieringer.