Arbeitsrecht in Stuttgart: Info für freie Mitarbeiter
EntgTranspG gilt auch für feste Freie – Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart zu BAG Entscheidung
STUTTGART. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse fallen unter das Entgelttransparenzgesetz, kurz EntgTranspG. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsberichts (BAG) verweist der Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart, Matthias Bieringer. Diese Entscheidung hat vor allen eine Bedeutung für Menschen, die wie viele feste freie Mitarbeiter in Rundfunkanstalten oder in den Medien arbeiten. Die Richter am BAG stellen damit klar, dass auch bei arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen die Geschlechterparität mit Blick auf die Bezahlung einzuhalten ist. Geklagt hatte eine Redakteurin des ZDF Nachrichtenmagazins Frontal 21, die erfahren hatte, dass ihre Bezüge im Vergleich zu den Bezügen männlicher Kollegen mit weniger Berufserfahrung und einer kürzeren Betriebszugehörigkeit niedriger waren.
Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart: Auch feste Freie haben ein Auskunftsrecht
Unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte die Journalistin Klage eingereicht. Denn eine Beschwerde beim Personalleiter und eine Intervention beim Intendanten waren erfolglos geblieben. „Das Urteil des BAG gilt als historisch“, bewertet der Anwalt für Arbeitsrecht Matthias Bieringer. Das BAG begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Europäische Richtlinie zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Danach haben auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter ein Auskunftsrecht darüber, ob sie das gleiche Entgelt wie ihre Kollegen für eine vergleichbare Arbeit erhalten. Geschlechterspezifische Diskriminierung und eine unfaire Bezahlung können damit aufgedeckt werden.