Als Teil der Zivilrechtsordnung regelt das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zudem finden sich dort Bestimmungen zu Arbeitnehmerkollektiven, Gewerkschaften oder Betriebsvertretungen auf der einen und Vertretern der Arbeitgeberseite auf der anderen Seit. Die wohl häufigsten arbeitsrechtlichen Streitfälle betreffen den Kündigungsschutz, Abmahnung und Befristung. Immer häufiger müssen wir uns als Anwälte für Arbeitsrecht in der Region Karlsruhe und Baden-Baden zudem mit Fällen von Mobbing auseinandersetzen.
Alle arbeitsrechtlichen Streitfälle haben eines gemeinsam: Sie sind in der Regel sehr belastend für Mandanten. Für viele ist der Beruf ein wesentlicher Lebensinhalt. Auseinandersetzungen in diesem Bereich gehen mit Ängsten um die eigene Zukunft, mit Unsicherheit und psychischer Belastung einher. Auch für Arbeitgeber bestehen oft scheinbar unlösbare Situationen. Für uns Anwälte ist es immer eine gute Erfahrung, wenn wir unseren Mandanten vermitteln können: Wir stehen an Ihrer Seite, wir kümmern uns und eröffnen Ihnen Potential für neue Perspektiven.
Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe/Baden-Baden: Welche Streitfälle werden im Arbeitsrecht geregelt?
Was Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe/Baden-Baden im Kündigungsschutz für Sie leistet
Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer meist vor einer willkürlichen Entlassung. Oftmals ist eine Kündigung nicht zwingend das Ende der Fahnenstange. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht, wenn sie eine Kündigung erhalten haben oder wenn sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen möchten. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein starkes Instrument, das den Arbeitnehmer in vielen Fällen vor den Folgen einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis unter das KSchG fällt. Ordentliche und fristgemäße Kündigung müssen sich dann formal auf einen anerkannten Kündigungsgrund stützen, um wirksam zu sein. Denn eine Kündigung muss in diesem Bereich gute Gründe haben. Sie kann entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgen.
Sprechen betriebliche Gründe für den Wegfall des Arbeitsplatzes, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Eine Kündigung ist personenbedingt, wenn die Gründe dafür in der Person des Mitarbeiters liegen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, weil er krank ist. Mitarbeiter können verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn Sie sich eines Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung schuldig gemacht haben und es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis weiter fortzuführen.
Ganz zentral für Mitarbeiter, denen eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist es, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen. Denn ab Zugang einer Kündigung gilt eine dreiwöchige Klagefrist, die zwingend einzuhalten ist. In Fragen des Kündigungsschutzes ist zudem zu beachten, dass zum Beispiel bei der Kündigung von Mitarbeitern in Kleinbetrieben bestimmte Sonderfälle gelten.
Arbeitnehmer in Karlsruhe und Baden-Baden: Abmahnung erhalten – und jetzt?
Eine Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock, der mit viel Emotion aufgenommen wird. Doch gerade dann, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und Ihre nächsten Schritte mit Sorgfalt und nicht überhastet angehen. Eine Abmahnung kann nämlich eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Mehrere Abmahnungen sind sogar die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überhaupt eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann. Gerade an diesem Punkt eröffnet sich die Chance, gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzugehen. Oftmals erhalten Abmahnungen formelle Mängel, in deren Folge eine verhaltensbedingte Kündigung unwirksam sein kann. Unser Rat: Lassen Sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten. Im Falle einer Abmahnung kommt es auf strategisches Handeln an. Schließen Sie eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber aus, könnte ein Aufhebungsvertrag das Ziel sein. Als Ihre Anwälte stehen wir dazu gerne an Ihrer Seite.
Kündigung als Chance begreifen: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung
Mitnichten ist eine Kündigung immer das Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen in Kündigungsverfahren bestimmte formelle Kriterien erfüllen. Sie müssen den Kündigungsgrund benennen und rechtlichen Anforderungen folgen. Kommt es hierbei zu Fehlern oder Auslassungen, gilt die Voraussetzung für die Kündigung als nicht erfüllt und sie ist unwirksam. Das heißt: Der Arbeitnehmer darf dann weiterarbeiten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bei Kündigungen zielen oftmals auf genau diesen Aspekt. Formale Fehler im Kündigungsschutzprozess eröffnen Verhandlungspotential. Arbeitnehmer können vor diesem Hintergrund mit dem Arbeitgeber über eine finanzielle Abfindung ins Gespräch kommen. Vor Gericht einigt man sich wegen „Zerrüttung“ auf einen Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass dieser seinen Arbeitsplatz räumt.
Den Unterschied macht dabei die Zweiseitigkeit des Aufhebungsvertrages. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich dagegen um eine Regelung zwischen beiden Parteien im Sinne eines Vergleichs. Schätzt der Arbeitgeber seine Chancen in einem Kündigungsschutzprozess als überwiegend nicht gut ein, kommt es häufig zum Angebot eines Abwicklungsvergleichs. Letztlich müssen beide Seiten dieser Einigung zustimmen.
Sie fragen sich, ob sich die Aufnahme von Verhandlungen über einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag in Ihrem Fall lohnt. Wir beraten sie gerne dazu.
Juristische Beratung bei Mobbing für Arbeitnehmer im Raum Karlsruhe/Baden-Baden
Mobbing in der Arbeitswelt ist für Betroffene eine emotionale Ausnahmesituation. Ob Mobbing unter Kollegen oder Bossing durch Vorgesetzte – fast jeder zweite Arbeitnehmer fühlt sich im Verlauf seiner beruflichen Laufbahn gemobbt. Was genau ist Mobbing?
Unter Mobbing werden schikanöse Handlungen zusammengefasst, denen sich ein Arbeitnehmer über mehr als sechs Monate hinweg ausgesetzt fühlt. Wenn Sie sich gemobbt fühlen, sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen. Sie sollten wissen: Vor Gericht zählen vor allem Fakten.
Hilfreich, um Ihren Mobbing-Fall zu dokumentieren, ist ein so genanntes Mobbing-Tagebuch. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem sie alles mit Datum, Uhrzeit und einer kurzen Beschreibung festhalten, was sie als Mobbing empfinden. Wir haben große Erfahrung in der Beratung von Mandanten, die sich gemobbt fühlen. Wir können Ihren individuellen Fall mit unserem juristischen Sachverstand erfassen und die richtigen Fragen stellen. Wichtig für Ihre Absicherung ist zudem eine Rechtschutzversicherung, denn gerichtliche Auseinandersetzung können teuer werden.
Befristung und Entfristung
Vor allem bei Berufsanfängern sind befristete Arbeitsverträge noch immer an der Tagesordnung. Ist Ihr Vertrag bzw. Ihr Arbeitsverhältnis befristet, bedeutet dies zunächst, es endet zu einem festgelegten Zeitpunkt ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Doch eine valide Befristung braucht einen triftigen Grund. Dies kann zum Beispiel eine Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung sein. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Befristung haben, sollten Sie mit uns darüber ins Gespräch kommen. Wir können Ihre Befristung auf Rechtmäßigkeit prüfen und gehen vom individuellen Einzelfall aus. Wir bewerten für Sie Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Lassen sie Ihre Vergütungsgruppe im Eingruppierungsrecht vom Rechtsanwalt für Karlsruhe/Baden-Baden prüfen
Einer aktuellen Rechtsprechung zufolge haben Angestellte im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Höhergruppierung im TV-L. Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat dies in einem aktuellen Urteil festgestellt (Arg KA v. 29.11.2019, 7 Ca 154/19). Es setzt damit Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts um (u.a. BAG, 28.02.2018, 4 AZR 816/16). Das Gericht befasst sich mit durch einen Dienstherrn zugewiesenen Aufgaben, die sich verändert haben und mit der Zeit komplexe Arbeitsvorgänge und schwierige Tätigkeiten in einem verantwortungsvollen Umfeld beinhalten. Dadurch ergibt sich für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst eine Chance, ihre Eingruppierung prüfen zu lassen. Je eher Sie sie sich für eine solche Prüfung entscheiden, umso weniger Geld verschenken sie. Sprechen Sie uns dazu gerne an.