Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt trifft auf Kündigungswelle
Die Arbeitgeber beklagen noch immer den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig füllen sich die Gerichtsflure bereits merklich und man trifft wieder viele bekannte Gesichter aus dem Kollegenkreis. Die Medien berichten. Das „Gespenst Personalabbau“ geistert erneut umher. Und dabei bedroht es nicht nur die Verträge einfacher Angestellter. In auffälliger Weise sind auch Team- und Schichtleiter, Führungskräfte und sogar Geschäftsführer selbst betroffen.
Viele besorgte Anrufe erreichen uns dieser Tage aus den Epizentren der deutschen Wirtschaft in den Bereichen Chemie, Kunststoff, Metall, Automobilbau und auch IT in Mannheim/Ludwigshafen, Leverkusen, Stuttgart, München, Nürnberg, aber auch dem gesamten Rhein-Neckar-Raum. Sogar das ansonsten so beschauliche Baden-Baden selbst mit seinem Umland ist betroffen. Es „brodelt“ im Musterländle. Begriffe wie Personalabbau, Gehaltskürzung, Massenentlassung und Sozialplan verbreiten sich unisono zumindest über den „Flurfunk“ in vielen rennomierten Firmen. Es scheinen alle Branchen betroffen zu sein: von kleinen Familienbetrieben bis zu Großkonzernen… von Auto, über die Chemie und IT bis zum Metall.
Immer wieder werden Fragen zum Thema Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel gestellt, die uns auch beschäftigen
„Wer soll die Arbeit denn machen, wenn wir weg sind? Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt trifft auf Kündigungswelle, wie passt das zusammen? Es gibt doch schon lange keinen brauchbaren Ersatz mehr. Wie passt das zusammen? Was bedeutet das für mich und meinen Arbeitsplatz“.
Was Sie tun sollten, wenn Sie von der Kündigungswelle betroffen sein können
Die Erfahrung zeigt leider auch, dass gerade aktuell nicht immer alles ordnungsgemäß abläuft. Vermehrte außerordentliche, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen erstaunlich kreativer Arbeitgeber im Vorfeld großer Personalabbaumaßnahmen geben sehr zu denken.
Kündigungen oder Angebote zum Aufhebungsvertrag sollten immer von einem Fachmann geprüft werden. Stehen Kündigungen im Zusammenhang mit Personalabbaumaßnahmen, sind ggf. verschiedene, gesetzliche Sonderregularien einzuhalten, damit eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann. Oftmals kennen bereits die Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer diese Vorschriften nicht ausreichend und sind in Gefahr, hier teure Fehler zu begehen.
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PS: Einen passenden Beitrag hierzu finden Sie hier.