Wer braucht einen Anwalt für Arbeitsrecht in München?
- wenn Sie sich zum Beispiel als Angestellter in München in Ihrem beruflichen Umfeld ungerecht behandelt fühlen,
- wenn Sie eine Kündigung erhalten haben,
- wenn Sie sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen möchten,
- wenn Sie einen Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag aushandeln möchten,
- wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsplatzes haben und eine Entfristung anstreben,
- wenn Sie von Mobbing betroffen sind,
- wenn Sie Ihre Eingruppierung prüfen lassen wollen oder
- wenn Sie als Arbeitgeber im Raum München Beratung in Fragen des Arbeitsrechts brauchen
sind Sie in unserer Kanzlei gut aufgehoben. Wir wissen: Menschen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen stehen nicht selten unter einem großen Druck. Dann brauchen Sie einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht an ihrer Seite. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Raum München und Nürnberg Unterstützung brauchen.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und stellt sie auf eine geordnete Grundlage. Im Arbeitsrecht ist zum Beispiel festgelegt,
- wie der Kündigungsschutz gewährleistet wird,
- wie Abmahnungen und Kündigungen gestaltet sein müssen,
- wie Arbeitsverträge auszusehen haben und
- Befristungen begründet werden müssen.
Außerdem normiert das Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften und dem Arbeitgeber bzw. -verbänden.
„In der Arbeitswelt kommt es nicht selten zu einer Diskrepanz zwischen dem Anspruch des Arbeitsrechts und der Wirklichkeit im konkreten Beschäftigungsverhältnis. Diese Diskrepanz auszumachen und im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nachvollziehbar aufzuzeigen, ist unsere Aufgabe als Anwälte für Arbeitsrecht.“
Rechtsanwältin Birgit Seidel
Fakten zum Kündigungsschutz von Ihrem Anwalt für München
Wussten Sie schon, dass Sie rasch handeln müssen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben? Innerhalb einer kurzen Frist von nur drei Wochen muss ein Einspruch gegen eine Kündigung erfolgen. Für Betroffene ist das in einer emotionalen Ausnahmesituation nicht leicht zu bewerkstelligen – zumal das Vorgehen gegen eine Kündigung nüchtern und durchdacht erfolgen sollte. Übereilte und gefühlsbetonte Stellungnahmen bringen Sie in diesem Fall nicht weiter. Vielmehr geht es darum, sachlich zu argumentieren und den Weg für Verhandlungen zu eröffnen. Auch für Mitarbeiter in kleineren Betrieben kann in bestimmten Fällen der Kündigungsschutz gelten. Überlassen Sie es Ihrem Anwalt, das Kündigungsschreiben juristisch zu analysieren und Ihre Chancen in Verhandlungen zu prüfen. Denn eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung muss formelle Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein. Daraus ergeben sich aus Arbeitgebersicht zahlreiche Fallstricke und aus Arbeitnehmersicht Verhandlungspotential. So gilt es zum Beispiel die Frage zu klären, ob sich die Kündigung nachvollziehbar auf einen der drei anerkannten Kündigungsgründe stützt. Im Arbeitsrecht werden die betriebsbedingte von der verhaltensbedingten oder der personenbedingten Kündigung unterschieden.
Die betriebsbedingte Kündigung: Wird beispielsweise eine Filiale geschlossen oder ist das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.
Die verhaltensbedingte Kündigung: Ein Arbeitgeber kann verhaltensbedingt kündigen, wenn der Mitarbeiter zuvor mehrfach abgemahnt wurde. Die Kündigung bezieht sich dann auf das Verhalten des Mitarbeiters. Verletzt er seine Pflichten und ist es dem Arbeitgeber deshalb nicht mehr zumutbar, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, kann er eine verhaltensbedingte Kündigung auf den Weg bringen.
Die personenbedingte Kündigung: Der häufigste Unterfall der personenbedingten Kündigung ist die Erkrankung eines Arbeitnehmers. Kann dieser infolge seiner Krankheit eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausführen, kann eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
Ganz gleich, aus welchem Grund Sie eine Kündigung erhalten haben – sie sollten sich juristisch beraten lassen. Lassen Sie zeitnah prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn macht auch, wenn Ihnen bereits eine Abfindung angeboten wurde.
Auch als Arbeitgeber können Sie Zeit und Geld sparen, wenn Sie von vorneherein auf kompetente arbeitsrechtliche Beratung setzen. Denn eine Kündigung muss formal korrekt sein – sonst kann es teuer werden.
Abmahnung erhalten? Ihr Anwalt für München berät Sie gerne
„Menschen, die zu uns kommen, sind oft verzweifelt und überfordert mit den Dingen, die über sie hereinbrechen. Unsere Aufgabe als Anwälte für Arbeitsrecht ist es dann, zuzuhören und in einer emotionalen Ausnahmesituation den sachlichen Blick auf Optionen zu lenken.“
Rechtsanwältin Birgit Seidel
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es überaus wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine übereilten Schritte einzuleiten. Bleiben Sie ruhig und gelassen. Denn einer Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Diese ist aber nur dann wirksam, wenn zuvor mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden. Der Arbeitnehmer soll nämlich die Gelegenheit haben, sein Verhalten zu ändern. Arbeitgeber müssen formelle Vorgaben einhalten. Das gelingt jedoch im Einzelfall nicht immer. Unsere Aufgabe bei einer Abmahnung ist es, auf Basis unserer langjährigen Erfahrung Chancen und Risiken in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag für Sie einzuschätzen.
Aufhebungsvertrag oder Abfindung – wir prüfen Ihre Chancen
Macht es Sinn, in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag einzutreten? Unter bestimmten Voraussetzungen schon. Als Anwälte für Arbeitsrecht können wir die Situation für Sie gut abwägen und bewerten. Denn werden im Kündigungsprozess formale Fehler gemacht, ist eine Kündigung unwirksam und der Arbeitnehmer darf dann weiterarbeiten. An diesem Punkt kann es Sinn machen, in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag einzusteigen – vor allem dann, wenn der Arbeitgeber seine Chancen in einem Prozess als gering einschätzt. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs kann ein finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes ausgehandelt werden.
Mobbing – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München steht an Ihrer Seite
„Sie müssen sich als Arbeitnehmer nicht alles gefallen lassen. Sie sind Mobbing und Bossing nicht hilflos ausgeliefert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können, wenn Ihr Arbeitsalltag einem Spießrutenlauf ähnelt.“
Rechtsanwältin Brigit Seidel
Manchmal sind es nur Zwischentöne, die wie feine Nadelstiche wirken und Arbeitnehmern gezielt das Arbeitsleben schwer machen sollen. Mobbing durch Kollegen oder Bossing durch den Chef sind immer häufiger auftretende Probleme in der modernen Arbeitswelt. Befragungen zufolge fühlt sich jeder zweite Arbeitnehmer zeitweise gemobbt. Die gute Nachricht für Betroffene ist: Sie sind Mobbing oder Bossing nicht hilflos ausgeliefert. Unser Rat lautet: Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch, in dem Sie mit Datum, Uhrzeit und eine Beschreibung des schikanösen Verhaltens Ihnen gegenüber dokumentieren. Der Tatbestand „Mobbing“ muss nämlich neben weiteren Merkmalen eine bestimmte zeitliche Dauer haben. Das Gericht muss dies faktenbasiert bewerten können. Ein Mobbing-Tagebuch ist dann sehr hilfreich. Wir schätzen für Sie ein, ob sich der Weg vor Gericht lohnt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München prüft Ihren befristeten Arbeitsvertrag
Trotz rückläufiger Tendenz zählt das statistische Bundesamt noch etwa 4,7 Millionen Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertag. Die Befristung ist vor allem bei Berufsanfängern an der Tagesordnung. Befristet heißt: Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu einem festgelegten Zeitpunkt. Doch die Befristung muss begründet sein, zum Beispiel durch eine Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung. Wir prüfen Ihren befristeten Arbeitsvertrag und Ihre individuellen Chancen auf eine Entfristung. Zudem klären wir mit Ihnen gemeinsam, ob der Weg vor Gericht eine Option und erfolgversprechend ist.
Wir prüfen Ihre Eingruppierung im TVÖD
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 28.02.2018, 4 AZR 816/16) ergibt sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst. Die Gerichte berücksichtigen den Wandel der modernen Arbeitswelt und nehmen in den Blick, ob sich durch einen Dienstherrn zugewiesene Aufgaben mit der Zeit verändert haben. Beinhalten sie mittlerweile komplexere Tätigkeiten und mehr Verantwortung, kann der Mitarbeiter eine Höhergruppierung einfordern. Lassen Sie deshalb Ihre Eingruppierung jetzt prüfen! Denn je länger Sie warten, umso mehr Geld verschenken Sie. Als Anwälte setzen wir einen Schwerpunkt auf das Eingruppierungsrecht und beraten Sie gerne dazu.